Externes
Eine Veranstaltung in Kooperation mit der KulturInitiative'89 und unterstützt durch "Rohnstock Biografien" am Mittwoch, 27. März 2013, 19:30 Uhr in Berlin.
Erinnerung an 1700 Jahre ‘Toleranz-Edikt’ (313 uZ – 2013)
1. Vor 1700 Jahren hat der römische Staat das Christentum als eine erlaubte Religion zugelassen und den jüdischen, hellenischen, römischen Religionen gleichgestellt. Die so genannten „Toleranzedikte“ (311; 313) gewähren ausdrücklich Religionsfreiheit (libertas) „für alle“ und zwar so, „wie ein jeder will“. Diese Vereinbarungen sind universal und individuell: Die einzelne Person erhält die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welcher Religion sie „folgen“ will. Es gibt viele Anlässe, im Jahre 2013 diese Vereinbarungen zu erinnern.
2. Die humanistische Bewegung der Neuzeit hat die Prinzipien, auf denen die Vereinbarungen von 313 beruhen, fortgeschrieben. Die Forderungen nach Menschenwürde, Autonomie der Person, Freiheit und Selbstbestimmung einerseits, wissenschaftliche Erforschung von Religionen und Religionskritik sowie die Entfaltung des Naturrechts andererseits bereiteten den Weg für die Erklärung der „natürlichen Rechte des Menschen“ (1789) und damit für das Menschenrecht Religionsfreiheit. Dementsprechend ist die Behauptung abzulehnen, die Unmittelbarkeit des Menschen zu Gott, wie sie die Reformation gelehrt habe, sei „die Basis der modernen Grundrechte von Religions- und Gewissensfreiheit“ (Perspektiven der Lutherdekade, nr. 15).
3. Wie wichtig das Kulturthema Toleranz und Religionsfreiheit gegenwärtig ist, zeigen die täglichen Nachrichten über interreligiöse Konflikte in aller Welt (Sunniten/ Schiiten; Kopten/ Muslime) und über die nahen Probleme wie Schächten und Tierschutz, Beschneidung und Kinderrechte, Kruzifixe im Klassenzimmer oder die Gleichstellung nicht-religiöser Weltanschauungsgemeinschaften.
Unter der Überschrift „Ohne Weltanschauung sollte es schon auch gehen“ publizierte die FAZ am 16.02.2012 eine etwas herablassende Rezension des Buches „Europa-Antike-Humanismus“. Sie ist verfasst vom Althistoriker Uwe Walter und wie folgt eingeleitet: „Hubert Cancik versucht sich an der Rettung eines etwas verschlissenen Begriffs und weiß dabei einiges zu dessen neuerer Geschichte beizubringen.“
Schon der Einstieg ist etwas verwegen: „Sein vorerst letztes Hurra feierte er in der DDR. Ein dort erarbeitetes Lexikon der Antike definierte den ‘sozialistischen’ Humanismus als das ‘auf das griechische Ideal zurückgreifende Streben des Menschen nach vermehrtem Wissen und allseitiger Bildung’. Diese Errungenschaft stelle eine neue Qualität dar, weil in einer von Ausbeutung und Unterdrückung freien Gesellschaft die humanistischen Ideale nicht nur proklamiert, sondern auch die Bedingungen zu ihrer Verwirklichung geschaffen würden. Heute steht ‘humanistisch’ verhüllend für eine antireligiös erziehende Schule, etwa im Berliner Kulturkampf.“
"Man muss eigentlich eine Humanismus-Ausstellung in einem repräsentativen deutschen Museum fordern – von mir aus als Ergänzung zum Luther-Lobgesang, der kommen wird: der kulturellen Gerechtigkeit und der Kultur in Deutschland zuliebe." Ein Kommentar zur Förderung des Lutherjahrs 2017.
Badische Zeitung (14.6.11): Am 26. Mai wurde die Sammlung des Beatus Rhenanus, die in der Humanistischen Bibliothek in Sélestat verwahrt wird, offiziell in das Register des Weltdokumentenerbes der Unesco aufgenommen.
Uwe Walter rezensiert in der FAZ.net das 2010 erschienene Buch von Altay Coşkun: Cicero und das römische Bürgerrecht: "Der Zahl der lieferbaren Schulausgaben nach zu urteilen gehört die Rede für den Dichter Archias zu den meistgelesenen Schriften Ciceros im Lateinunterricht."
Vier Jahre erforschten Wissenschaftler wie ein "Humanismus im Zeitalter der Globalisierung" aussehen könnte. Sie untersuchten, ob Werte universell und über Religionsgrenzen hinweg identisch seien.

