Mitgliedschaft
Die Humanistische Akademie Deutschland (HAD) hat gemäß ihrer Satzung drei Formen der Mitgliedschaft:
- Ordentliche Mitglieder
Das sind natürliche Personen (Einzelmitglieder), aber auch
rechtsfähige Vereine und Verbände (Besondere Mitglieder). - Fördernde Mitglieder
Das sind natürliche und juristische Personen, die bereit sind,
die Ziele des Vereins zu unterstützen. - Ehrenmitglieder
Diese Personen werden vom Präsidium ernannt, wenn sie sich
um den Verein besondere Verdienste erworben haben.
Natürliche Personen, die Einzelmitglieder werden möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt und bereit sein, Zweck und Aufgaben des Vereins zu unterstützen und die Satzung anzuerkennen.
Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium.
Sie können sofort einen Aufnahmeantrag stellen oder sich unter Kontakt weitere Informationen einholen.
Besondere Mitglieder können Vereine und Verbände des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden, die nach ihrer Satzung mit dem Zweck und den Aufgaben übereinstimmen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung.
Der Humanistischen Akademie Deutschland (HAD) gehören derzeit zahlreiche Einzelmitglieder und folgende Besondere Mitglieder an:
- Humanistischer Verband Deutschlands, Bundesverband, e. V.
- Humanistische Akademie Bayern e. V.
- Humanistische Akademie Berlin e. V.
- Humanistischer Verband Niedersachsen, KdÖR
- Die Humanisten Württemberg, KdÖR, Freireligiöse Landesgemeinde
- Humanistischer Regionalverband Halle-Saalkreis
- Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
- Humanistischer Verband NRW, KdÖR
- turmdersinne gGmbH

