Beitragsordnung
Die Humanistische Akademie Deutschland (HAD) hat sich bei ihrer Gründung folgende Beitragsordnung gegeben:
- Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder mindestens 70 €. Einzelmitglieder, die zugleich Besonderen Mitgliedern der HAD angehören (Doppelmitgliedschaft) und dort Beiträge entrichten, zahlen nach Nachweis der Mitgliedschaft einen symbolischen Beitrag von 5 € Jahresbeitrag.
- Der ermäßigte Jahresbeitrag für Einzelmitglieder (Arbeitslose, ALG II-Beziehende, Hartz IV-Beschäftigte) beträgt mindestens 35 €. Sind solche Einzelmitglieder zugleich Mitglied eines Besonderen Mitglieds der HAD und entrichten dort Beiträge, reduziert sich nach Nachweis der Mitgliedschaft der Jahresbeitrag auf 5 €.
- Studierende zahlen einen symbolischen Beitrag von 5 €, auch wenn sie einem Besonderen Mitglied angehören.
- Für Einzelmitglieder besteht auf formlosen Antrag hin die Möglichkeit einer gänzlichen Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen.
- Besondere Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 300 €.
- Fördermitglieder setzen ihren Jahresbeitrag über einen Grund-beitrag von 35 € hinaus selbst fest.
- Fördermitglieder, die juristische Personen sind, zahlen einen jährlichen Mindestförderbeitrag von 150 €.
- Neumitglieder, deren Eintritt ab 1. Juli eines Jahres erfolgt, zahlen den halben Jahresbeitrag für das laufende Jahr. Der Beitrag vor dem Eintrittstermin 1. Juli beträgt den vollen Jahresbeitrag.
- Beiträge sind bis Ende Juni für das laufende Jahr zu entrichten.

